Was man weiß, was man wissen sollte.
Freiwillige Aufgaben einer Gemeinde/Stadt
Zu freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde/Stadt nicht verpflichtet! Diese Regelung gilt in allen Bundesländern. Die Gemeinde/Stadt entscheidet über das ob und wie. Sollte es in der Gemeinde/Stadt zu Schwierigkeiten kommen im Bezug zum Haushalt, stehen die so genannten freiwilligen Aufgaben auf dem Prüfstand.
Beispiele für freiwillige Aufgaben sind:
- Märkte
- Messen
- Gewerbeansiedlung
- Verkehrswege
- ÖPNV
- Energie- und Wasserversorgung
- Musik- und Volkshochschulen
- Bibliotheken
- Museen
- Theater
- Sportstätten
- Tierparks / Zoo
- Armenfürsorge
- Altenpflege
- Krankenhäuser
- Suchtberatung