Am 24. März 1933 stimmte die Regierungskoalition bestehend aus NSDAP, DNVP, Zentrum, Bayerische Volkspartei und Deutscher Staatspartei dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ („Ermächtigungsgesetz“) in namentlicher Abstimmung zu! Ohne die Konservativen wäre die benötigte 2/3-Mehrheit nicht zu Stande gekommen!
Die Abgeordneten der SPD stimmten dagegen! An der Abstimmung nahm die KPD nicht teil, da ihre Mandate durch die Reichstagsbrandverordnung vom 8. März 1933 bereits annulliert wurden.
Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ wurde auf 4 Jahre verabschiedet und der Reichspräsident hat es dann unterschrieben, damit es in Kraft treten konnte!
1937, 1939 und 1943 wurde es verlängert und war bis Mai 1945 Grundlage der damaligen deutschen Gesetzgebung.
Wohin diese Gesetzgebung geführt hat ist hinreichend bekannt. Die Millionen Toten sind Zeugnis dessen! Deswegen ist Wachsamkeit angebracht so das das „braue Gespenst“ auch nur ein Gespenst bleibt und keine Gestalt annimmt.
Denn die „Wölfe im Schafspelz“ sind schon wieder da!